Allgemeine Geschäftsbedingungen

REFIAL® - Refractory Insulation Solutions

Allgemeine Geschäftsbedingungen REFIAL BV – Refial®

  1. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, erfolgen alle unsere Angebote und Verkäufe zu den nachstehenden Bedingungen. Der Abschluss einer Vereinbarung mit unserer Gesellschaft zieht automatisch die Annahme dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nach sich. Außer im Falle einer Abweichung, die von unserer Firma ausdrücklich akzeptiert wird, müssen diese allgemeinen Vertragsbedingungen, auch im Falle von Widersprüchen, denen des Käufers vorgezogen werden.
  2. Der Käufer ist verpflichtet, diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gegenüber seinen eigenen Auftragnehmern durchsetzbar zu machen, die sich verpflichten, uns gegenüber keine anderen Rechte oder Pflichten als die in diesen Bedingungen genannten geltend zu machen.
  3. Unsere Angebote, Prospekte, Preislisten und alle Arten von Informationen, sowie Kataloge, haben niemals den Wert eines verbindlichen Angebots, sondern sind rein informelle Ankündigungen von Informationen. Die erhaltenen Aufträge sind erst nach unserer schriftlichen Bestätigung und innerhalb der Grenzen davon gültig.
  4. Unsere Preise basieren auf Kostenfaktoren, die am Tag der Auftragsbestätigung gültig sind. Sofern nicht anders angegeben, gehen unsere Preise für unverpackte Ware ab Werk oder Depot, unabhängig von Transportart, Verpackung und Strebholz, zu Lasten des Käufers. Alle anfallenden Steuern, Abgaben, Gebühren und Steuern (einschließlich, aber nicht beschränkt auf B.T.W.) sowie deren mögliche Erhöhungen oder neue Steuern, Abgaben, Gebühren und Steuern gehen zu Lasten des Käufers.
  5. Der finanzielle Rabatt, der möglicherweise in der entsprechenden Box auf der Rechnung angegeben ist, kann von dem Betrag abgezogen werden, der dem Warenwert entspricht, mit Ausnahme von Verpackung und Mehrwertsteuer, sofern die Zahlung zum Fälligkeitstermin erfolgt.
  6. Waren gelten als geliefert und angenommen, sobald sie in oder auf das Transportmittel geladen sind. Der Käufer verpflichtet sich, die Ware auf sichtbare Mängel zu überprüfen. Sichtbare Mängel und Mängel, die bei normaler Prüfung unverzüglich festgestellt werden können, werden nur berücksichtigt, wenn sie bei Erhalt der Materialien unverzüglich schriftlich angezeigt werden. Spätere Beschwerden sind nicht mehr zulässig. Reklamationen im Zusammenhang mit versteckten Mängeln müssen uns vom Käufer oder vom Auftraggeber schriftlich innerhalb von acht Tagen nach deren Annahme gemeldet werden, unter Androhung des Verfalls. Rechtsansprüche, die auf einem versteckten Mangel beruhen, müssen, um zulässig zu sein, innerhalb eines Monats nach dem Ende der Reklamationsfrist geltend gemacht werden. Mängelrügen berechtigen den Käufer nicht, Zahlungen ganz oder teilweise auszusetzen oder zu verschieben. Der Käufer ist verpflichtet, den nicht professionellen Käufer oder Auftraggeber bei Vertragsschluss schriftlich über diese Bedingungen zu informieren. Andernfalls ist unser Unternehmen nicht mehr verpflichtet, den Käufer für Beschwerden des nicht professionellen Käufers oder Auftraggebers zu entschädigen.
  7. Alle Transporte erfolgen auf Gefahr des Käufers. Vom Spediteur dem Käufer auferlegte Bedingungen, wobei der Transportschaden auf Rechnung und Gefahr des Spediteurs erfolgt, sind gegen uns nicht durchsetzbar.
  8. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung der Kaufpreis-, Zins- und Schadenersatzklausel unser Eigentum.
  9. Die Waren müssen immer in Übereinstimmung mit den neuesten geltenden Installationsanweisungen installiert werden. Bei abweichenden Anwendungen oder anderen Voraussetzungen muss unsere technische Abteilung vorab um Rat gefragt werden.
  10. Die Berechnungen, Zeichnungen und Pläne, im Allgemeinen alle Dokumente werden von uns erstellt, unter der Annahme, dass die Angaben des Kunden korrekt sind. Die Überprüfung oder Überprüfung dieser Informationen ist nicht Teil unserer Aufgabe. Der Kunde hat die Aufgabe, die uns zur Verfügung gestellten Informationen gründlich zu prüfen und zu verifizieren. Der Kunde trägt die volle Verantwortung für Fehler und Defekte oder Mängel, die diese Informationen enthalten können, sowie für alle Schäden, die direkt oder indirekt auf falsche Daten zurückzuführen sind. Alle von uns erstellten Dokumente oder Designs sind urheberrechtlich geschützt. Das Urheberrecht unserer Dokumente oder Designs bleibt unser Eigentum. Die vollständige oder teilweise Darstellung sowie die Einsichtnahme durch Dritte bedarf unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung. Alle von uns zur Verfügung gestellten Unterlagen sowie unsere mündliche und schriftliche Beratung entbinden den Käufer nicht von seiner Haftung für die Platzierung der Materialien.
  11. Stahl, Maße, Farbtöne und Gewichte sind Näherungswerte und geben nur eine grobe Vorstellung von den Eigenschaften des Materials.
  12. Nimmt der Käufer nach Ablauf der vereinbarten Lieferzeit und deren Bereitstellung die Materialien nicht an, können wir dem Käufer die Lagerkosten und eine Verwaltungskostenpauschale berechnen. Vom Käufer bestellte und von uns gelieferte Waren werden nicht zurückgenommen. Im Falle einer Änderung der Kapazität oder der Situation des Käufers, wie Tod, Unfähigkeit, Konkurs, Liquidation, Konkordat, freiwillige Liquidation, Auflösung oder Umwandlung der Firma, oder im Falle eines Protestes, auch eines unannehmbaren Wechsels oder wenn es ernsthafte Hinweise gibt Geringere Kreditwürdigkeit des Käufers, behalten wir uns das Recht vor, den Verkauf zurückzuziehen oder Garantien zu verlangen. Entscheiden wir uns auf Kosten des Käufers für die Auflösung des Vertrages, so ist diese unbeschadet aller anderen Kosten mit 10% zu vergüten.
  13. Im Falle der Unmöglichkeit der Lieferung innerhalb der gesetzten Fristen (ganz oder teilweise, vorübergehend oder endgültig) aufgrund höherer Gewalt oder aus von unserem Willen unabhängigen Umständen hat der Käufer keinen Anspruch auf Entschädigung. Höhere Gewalt umfasst Teil- oder allgemeine Arbeiten wie Streiks, Unfälle, außergewöhnliche oder neue Vorschriften, die unsere Handelsfreiheit und die Produktionsfreiheit unserer Lieferanten sowie die Folgen solcher Ereignisse verhindern.
  14. Wir sind jederzeit berechtigt, den Kauf bestimmter unserer Waren einzustellen und haften nicht für die Folgen, die dies für den Käufer haben könnte.
  15. Der Rechnungsbetrag ist immer fällig und zahlbar. Bei Zahlungsverzug des Käufers kann der Zahlungsort jederzeit von uns geändert werden. Dieses Recht wird nicht aufgehoben, wenn wir eine Rechnung über den Käufer ziehen oder Handelswerte in Zahlung akzeptieren. Die Umtauschkosten gehen immer zu Lasten des Käufers. Die Erteilung von Mandaten, Wechseln oder Handelswerten führt niemals zu einer Schuldenerneuerung oder einer Abweichung von unseren allgemeinen Vertragsbedingungen.
  16. Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, erfolgt die Zahlung in bar. Bei Nichtzahlung zum Fälligkeitstermin wird der Betrag gesetzlich und ohne vorherige Inverzugsetzung um die zum gesetzlichen Zinssatz berechneten Zinsen zuzüglich 3% pro Jahr und einer 10% -igen Vertragsklausel mit einem Minimum von 150 € erhöht .
  17. Bei Nichtzahlung oder Zahlungsverzug behalten wir uns vor, die Lieferungen einzustellen, ohne für daraus resultierende Schäden haftbar zu sein.
  18. Unsere Haftung ist beschränkt auf den Rechnungsbetrag der erbrachten Leistungen oder Waren, für die die Haftung geltend gemacht wird. Der immaterielle Folgeschaden ist stets ausgeschlossen. Bei einem gemeinsamen Fehler mit anderen Lieferanten, Architekten oder Auftragnehmern können wir nur für den Teil des Schadens haften, der direkt und unmittelbar auf unser Verschulden zurückzuführen ist. Wir akzeptieren keine finanziellen Konsequenzen aufgrund von Mängeln oder Konkursen anderer Lieferanten, Architekten oder Auftragnehmer. Im Übrigen ist die Haftung stets auf den Selbstkostenpreis der Lieferung der möglicherweise mangelhaften Ware beschränkt. Umzugskosten gehen niemals auf unsere Kosten.
  19. Für die Anwendung dieser allgemeinen Vertragsbedingungen ist ausschließlich belgisches Recht zulässig. Für alle möglichen Streitigkeiten sind die Gerichte von Antwerpen nur zuständig.